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Alles in meinem Sinn geregelt mit einer Erbschafts- und Nachlassplanung:
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Ich verschaffe mir das sichere Gefühl, dass alles nach meinen Vorstellungen ablaufen wird, sollte mir je etwas zustossen.
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Ich sorge für Sicherheit und finanzielle Absicherung meiner Liebsten.
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Meine Raiffeisen-Beraterin oder mein Raiffeisen-Berater entwickelt gemeinsam mit mir und Experten massgeschneiderte Lösungen und geht auf meine Bedürfnisse ein.
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Ich kann auf das Wissen der Experten/innen vertrauen, denn sie kennen stets die aktuellen Regelungen, Reformen und Möglichkeiten.
- Beratung vereinbaren
Sehen Sie hier, wie wichtig selbstbestimmte Vorsorge für den Fall der Fälle ist:
Was passiert, wenn mir etwas passiert?
Empfohlene Mindestabsicherung:
- Kontovollmachten
- Compte-Joint-Vereinbarung
Beispiel bei fehlender Regelung:
- Bei vorübergehend eingeschränkter Mobilität kann niemand für mich auf die Bank gehen und z.B. Zahlungen erledigen.
Empfohlene Mindestabsicherung:
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
Beispiel bei fehlender Regelung:
- Gesetzliches Vertretungsrecht greift: Bei Angelegenheiten, die über das Alltägliche hinausgehen (z.B. Liegenschaftsverkauf oder Risikoerhöhung der Anlagestrategie), greifen behördliche Massnahmen (z.B. Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB oder des Beistands)
Empfohlene Mindestabsicherung:
- Individuelle Nachlassregelung z.B. mittels Testament oder Erbvertrag
Beispiel bei fehlender Regelung:
- Gesetzliches Erbrecht greift: Der Nachlass wird gemäss den gesetzlichen Erbansprüchen verteilt – meine individuellen Präferenzen werden nicht berücksichtigt.
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