Freizügigkeitskonto
Privatpersonen ab 25 Jahren mit Freizügigkeitsguthaben
Ich möchte Pensionskassengelder vorübergehend parkieren.
Privatpersonen ab 25 Jahren mit Freizügigkeitsguthaben
Ich möchte Pensionskassengelder vorübergehend parkieren.
Vorübergehend keine Pensionskasse?
Verlassen Sie Ihren Arbeitgeber und ist keine neue Stelle in Sicht, verlangt auch Ihr Pensionskassengeld (BVG) eine neue Bleibe und muss gezügelt werden. Für diese Zeit ist Ihr angespartes Kapital in einem Freizügigkeitskonto vorteilhaft aufgehoben.
Vorzugszins geniessen
Auf meinem Freizügigkeitskonto erhalte ich im Vergleich zum herkömmlichen Sparkonto einen Vorzugszins
Gratis Kontoführung
Die Kontoeröffnung ist kostenlos. Ich bezahle keine monatlichen Kontoführungsspesen.
Steuern sparen
Auf mein Vermögen und die Zinserträge zahle ich während der Spardauer keine Steuern.
Flexibel bleiben
Über mein Guthaben kann ich unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Verlust frei verfügen.
Hinweis:
Mein Kapital aus meinem Freizügigkeitskonto kann ich – als Alternative zu Spareinlagen – auch ganz oder teilweise in Vorsorgefonds mit attraktiven Gewinnchancen anlegen.
Antworten auf einige häufig gestellte Fragen rund um AHV-Rente, Kapitalbezug, Pensionierung usw. finden Sie im untenstehenden Link.
Ausserdem steht Ihnen Ihre Beraterin oder Ihr Berater sehr gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Vorsorgefonds finden Sie im untenstehenden Link.
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Antworten auf einige häufig gestellte Fragen rund um Einzahlungen, Kündigungsfristen, Versteuerung, vorzeitige Auszahlungen des Vorsorgekontos Säule 3a finden Sie im untenstehenden Link.
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Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zur digitalen Säule 3a finden Sie im untenstehenden Link.
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Die Konten finden Sie auf folgenden Seiten:
Bei der Einzahlung müssen Sie den festgelegten, jährlichen Maximalbetrag beachten. Dabei gilt es zu unterscheiden, ob Sie pensionskassenversichert sind oder nicht. Mehr zum Maximalbetrag
Der jährliche Beitrag bis Ende des betreffenden Jahres auf Ihrem Vorsorgekonto verbucht sein. Denken Sie an die Festtage und nehmen die Einzahlung lieber früher als zu spät vor.
Ausserdem denken Sie daran, dass das einbezahlte Geld grundsätzlich gebunden ist und nur unter bestimmten Bedingungen vorzeitig ausbezahlt werden kann. Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Säule 3a finden Sie hier.
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des passendes Kontos persönlich vor Ort, telefonisch oder per Video-Beratung.
Ausserdem haben wir Ihnen auf der Webseite erste Auswahlhilfen zusammengestellt.
Die aktuellen Zinssätze sind hier ersichtlich:
Die aktuellen Gebühren sind in folgenden Dokumenten ersichtlich: