Kapitaleinzahlungskonto
Für Gründerinnen und Gründer, Inhaberinnen und Inhaber einer Aktiengesellschaft oder GmbH
Das gesetzlich vorgeschriebene Konto, wenn Sie eine Gründung oder Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft oder GmbH vorhaben.
Für Gründerinnen und Gründer, Inhaberinnen und Inhaber einer Aktiengesellschaft oder GmbH
Das gesetzlich vorgeschriebene Konto, wenn Sie eine Gründung oder Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft oder GmbH vorhaben.
Möchten Sie eine Aktiengesellschaft oder GmbH gründen oder eine Kapitalerhöhung vornehmen? Mit dem zinslosen Kapitaleinzahlungskonto erfüllen Sie die Vorschriften des Obligationenrechts und erhalten eine anerkannte Bestätigung unserer Bank. Wir übertragen das hinterlegte Kapital auf Ihr Geschäftskonto, sobald Ihre Firma bzw. die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist.
Vorschriften des Obligationenrechts sind erfüllt
Dieses Konto erfüllt die Vorschriften des Obligationenrechts, wenn Sie eine AG oder GmbH gründen oder eine Kapitalerhöhung vornehmen.Einfach eröffnen und abwickeln
Die Konto-Eröffnung geht einfach und schnell: Sie unterzeichnen das Antragsformular und zahlen den Betrag auf das Konto ein.Anerkannte Bestätigung erhalten
Nachdem Sie das Kapital hinterlegt haben, erhalten Sie eine anerkannte Bestätigung für die Behörden.Automatischer Übertrag auf das Geschäftskonto
Sobald der Eintrag im Handelsregister vorhanden ist, wird das Kapital auf Ihr Geschäftskonto (nach Abzug einer Kommission) übertragen.Die Konten finden Sie auf folgenden Seiten:
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl des passendes Kontos persönlich vor Ort, telefonisch oder per Video-Beratung.
Ausserdem haben wir Ihnen auf der Webseite erste Auswahlhilfen zusammengestellt.
Die aktuellen Zinssätze sind hier ersichtlich:
Die aktuellen Gebühren sind in folgenden Dokumenten ersichtlich: